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Schulzahnärztliche Untersuchung

Die obligatorische jährliche Untersuchung betrifft alle Kindergarten- und Primarschulkinder aus Uster sowie die Jugendlichen in der Oberstufe aus Uster und Greifensee. Die Kosten übernimmt die entsprechende Schulgemeinde.

Falls Sie die Untersuchung Ihres Kindes in einer privaten Zahnarztpraxis durchführen lassen möchten, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.

 

Zahnmedizinische und kieferorthopädische Behandlung sowie weitere Kontrollen

Behandlungen in unserer Zahnklinik gehen zu Lasten der Eltern resp. der Erziehungsberechtigten. Wir rechnen nach den Tarifen DENTOTAR® der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) ab und wenden folgende Taxpunktwerte an:

  • Kinderzahnmedizin und Prophylaxe: CHF 1.02
  • Kieferorthopädie: CHF 1.05
  • Sozialversicherungstarif: CHF 1.00
  • Individuelle Prämienverbilligung (IPV)*: CHF 1.00

* Der vergünstigte Tarif gilt nur in dem Jahr, in dem die IPV bezogen wird. Der Nachweis über die IPV vom behandelten Kind muss vor Behandlungsbeginn erbracht werden. Eine rückwirkende Vergünstigung ist nicht möglich. Der Tarif gilt nur für Behandlungen, die den Richtlinien der Sozialmedizin entsprechen (festgelegter Schweregrad) sowie wirtschaftlich, einfach und zweckmässig sind.

Falls Sie finanzielle Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt Ihrer Wohngemeinde. Wir empfehlen Ihnen, dies vor dem Beginn einer Behandlung zu tun.

Nach Absprache vor Behandlungsbeginn gewährt unsere Zahnklinik die Bezahlung der Rechnung in Teilzahlungen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Braucht mein Kind eine Zahnversicherung?

Falls Sie für Ihr Kind eine Versicherung in Betracht ziehen, sollten Sie diese in frühen Jahren abschliessen.

Zahnarztkosten infolge von Karies können Sie durch gute Mundhygiene, gesunde zahnfreundliche Ernährung und Fluoridierung der Zähne oftmals vermeiden.

Fast jedes zweite Kind ist heute von Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers betroffen. Die Kosten für Zahnkorrekturen hängen von der Art der Fehlstellung ab, können aber rasch mehrere tausend Franken erreichen. Hierfür kann eine Versicherung sinnvoll sein.

Für den Abschluss einer zusätzlichen Zahnversicherung verlangen die Krankenkassen ab einem festgelegten Mindestalter eine zahnärztliche Prüfung. Das Gebiss sollte in einem einwandfreien Zustand sein und es dürfen keine Behandlungen absehbar sein. In der Regel gilt eine Karenzfrist von 6 bis 18 Monaten. Erst danach werden die versicherten Leistungen übernommen.

Wenden Sie sich für eine Beratung direkt an Ihre Versicherung.