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Notfälle ausserhalb der Öffnungszeiten: 0800 33 66 55

Ein Unfall passiert. Was soll ich tun?

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Bei starker Blutung kann Ihr Kind vorsichtig auf ein Stofftuch beissen.
  • Wenn ein ganzer Zahn oder ein Teil ausgeschlagen wurde: Suchen Sie den Zahn oder das Bruchstück und bewahren Sie es auf.
  • Wichtig: Fassen Sie einen herausgeschlagenen Zahn nie an der Wurzel an und reinigen Sie ihn nicht! Transportieren Sie ihn in einem Plastiksäckchen mit etwas Milch oder Speichel, damit er nicht austrocknet. Optimal ist eine Zahnrettungsbox, die es in Apotheken und online zu kaufen gibt (z. B. «SOS Zahnbox», «Dentosafe»).
  • Melden Sie den Zahnunfall sofort Ihrer Zahnarztpraxis. Teilen Sie mit, was genau geschehen ist und wie alt Ihr Kind ist.
  • Suchen Sie möglichst rasch Ihren Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin auf.

Wir schauen Kinder und Jugendliche mit akuten Zahnunfällen ohne Zeitverzug an. Abgebrochene Zahnstücke können eventuell wieder angeklebt werden. Andernfalls ersetzen wir die verlorene Zahnsubstanz zu einem späteren Zeitpunkt mit Komposit-Kunststoffen.

Zahnunfälle melden

Es ist wichtig, dass jeder Zahnunfall zahnärztlich untersucht und der zuständigen Versicherung gemeldet wird, auch wenn für Sie keine Schädigung der Zähne erkennbar ist. Werden Zahnunfälle richtig erkannt und behandelt, können Folgeschäden und -kosten minimiert oder ganz vermieden werden.

Welche Versicherung ist zuständig?

Grundversicherung der Krankenkasse (KVG)

Unfälle von vorschulpflichtigen Kindern, Schulkindern und Personen, die nicht einer Unfallversicherung des Arbeitsgebers angehören, sind in der Grundversicherung abgedeckt. Der Unfall muss der Krankenkasse gemeldet werden.

Unfallversicherung (UVG)

Wer angestellt ist (auch Lernende) und mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig ist, ist für Berufsunfälle, Arbeitsunfälle und Freizeitunfälle über die Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Der Unfall muss dem Arbeitgeber gemeldet werden.